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<b>Notice</b>:  Die Funktion wp_register_style wurde <strong>fehlerhaft</strong> aufgerufen. Skripte und Stile sollten erst bei den Hooks <code>wp_enqueue_scripts</code>, <code>admin_enqueue_scripts</code> oder <code>login_enqueue_scripts</code> registriert oder eingereiht werden. Dieser Hinweis wurde durch das Handle <code>geoaddress_dicons</code> verursacht. Weitere Informationen: <a href="https://developer.wordpress.org/advanced-administration/debug/debug-wordpress/">Debugging in WordPress (engl.)</a>. (Diese Meldung wurde in Version 3.3.0 hinzugefügt.) in <b>/var/www/clients/client26/web31/web/wp-includes/functions.php</b> on line <b>6131</b><br />
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{"id":28,"date":"2017-09-04T20:36:33","date_gmt":"2017-09-04T20:36:33","guid":{"rendered":"http:\/\/gj-hochtaunus.de\/?page_id=28"},"modified":"2020-01-12T13:35:49","modified_gmt":"2020-01-12T13:35:49","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.gj-hochtaunus.de\/?page_id=28","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1 class=\"p1\"><span class=\"s1\">Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus\u00a0<\/span><span class=\"s1\">SATZUNG<\/span><\/h1>\n<h2 class=\"p2\"><span class=\"s1\">\u00a71 Grundlagen<\/span><\/h2>\n<p>(1) Die Organisation tr\u00e4gt den Namen Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus.<\/p>\n<p>(2) Sie ist politisch und organisatorisch selbst\u00e4ndig und steht in Partnerschaft zu der Partei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN. Sie ist die jugendliche Ansprechpartnerin von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN Hochtaunus, wie auch diese die parlamentarischen Ansprechpartner*innen und Vertreter*innen der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus sind. Die Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus erkennt die Grunds\u00e4tze B\u00fcndnisgr\u00fcner Politik entsprechend dem g\u00fcltigen Grundsatzprogramm von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN an.<\/p>\n<p>(3) Die Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus ist ein Kreisverband der Gr\u00fcnen Jugend Hessen.<\/p>\n<p>(4) Der Sitz der Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus ist Oberursel (Ts.).<\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">\u00a72 Aufgaben<\/span><\/h2>\n<p class=\"p1\">Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus stellt sich folgende Aufgaben:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>\u2013 innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN f\u00fcr ihre Ziele und Vorstellungen zu wirken, die politischen Vorstellungen ihrer Mitglieder entsprechend des g\u00fcltigen Grundsatzprogramms und der sonstigen g\u00fcltigen programmatischen Beschl\u00fcsse zu artikulieren und zu vertreten,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>\u2013 politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit durchzuf\u00fchren,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>\u2013 Kontakte zu anderen Jugendorganisationen zu kn\u00fcpfen und eine Zusammenarbeit anzustreben, um so zu mehr Solidarit\u00e4t zwischen Menschen verschiedener Herkunft, sexueller Orientierung, Weltanschauung und Religion beizutragen.<\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">\u00a73 Mitgliedschaft<\/span><\/h2>\n<p>(1) Mitglied der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus kann jede nat\u00fcrliche Person bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres sein, deren Lebensmittelpunkt und\/oder Wohnsitz in den St\u00e4dten und Gemeinden des Hochtaunuskreises liegt und die sich zu den Zielen und Grunds\u00e4tzen der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus bekennt.<\/p>\n<p>(2) Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung und positive Entscheidung des Vorstandes erworben. Gegen jede Zur\u00fcckweisung eines Aufnahmeantrags kann bei einer \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d Einspruch erhoben werden, die mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheidet.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedschaft endet durch Erreichen der Altersgrenze, Austritt, Tod oder formalen Ausschluss.<\/p>\n<p>(4) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Partei oder parteipolitischen Gruppierung als B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(5) Jedes Mitglied hat das Recht<b>, <\/b>an allen Veranstaltungen, Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der Satzung teilzunehmen, sowie \u00c4mter der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus zu bekleiden.<\/p>\n<h2 class=\"p3\"><span class=\"s1\">\u00a74 &#8222;\u00d6ffentliche Sitzungen&#8220;<\/span><\/h2>\n<p>(1) H\u00f6chstes beschlussfassendes Gremium der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus ist die \u201e\u00f6ffentliche Sitzung\u201c, zu der alle Mitglieder und alle Personen, die im Einladungsverteiler sind, eingeladen werden. Es kann schriftlich oder per E-Mail eingeladen werden.<\/p>\n<p>(2) Stimmberechtigt sind nur die Mitglieder der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus.<\/p>\n<h2 class=\"p2\"><span class=\"s1\">\u00a0<\/span><span class=\"s1\">\u00a75 Vorstand <\/span><\/h2>\n<p>(1) Dem Vorstand obliegt die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzungen\u201d und die Vertretung der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus nach innen und au\u00dfen.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei, h\u00f6chstens vier gleichberechtigten Sprecher*innen.<\/p>\n<p>(3) Die Mitglieder des Vorstands werden von der \u201c\u00d6ffentlichen Sitzung\u201d gem\u00e4\u00df des Frauenstatuts von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN f\u00fcr die Dauer eines Jahres gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Eine vorzeitige Abwahl ist durch eine 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder auf Antrag von mindestens 5 Mitgliedern jederzeit m\u00f6glich. Die Abwahl muss jedoch auf einer zweiten Sitzung, f\u00fcr die auf diesen Tagesordnungspunkt gesondert hingewiesen wird, ebenfalls mit einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in Verbindung mit der Neubesetzung best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>(4) Auf Antrag von 4 Mitgliedern muss innerhalb von 1 Woche eine \u00d6ffentliche Sitzung einberufen werden.<\/p>\n<p>(5) Im Fall des R\u00fccktritts eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder sind unverz\u00fcglich Nachwahlen anzusetzen. Im Fall des R\u00fccktritts aller Vorstandsmitglieder haben diese ihre satzungsm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4fte bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen weiterzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(6) Jeweils die H\u00e4lfte des gew\u00e4hlten Vorstandes, jedoch mindestens 2 Vorstandsmitglieder sind zur Vertretung der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus berechtigt.<\/p>\n<p>(7) Die Mitglieder des Vorstandes sollen vor Ablauf der einj\u00e4hrigen Amtszeit einen T\u00e4tigkeitsbericht vorlegen.<\/p>\n<p>(8) Die Mitglieder des Vorstandes m\u00fcssen Mitglieder der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus sein.<\/p>\n<p class=\"p1\"><span class=\"s1\">(9) Der Vorstand tagt \u00f6ffentlich.<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">\u00a76 Revision<\/span><\/h2>\n<p>(1) Die Revision besteht aus mindestens einem, aber h\u00f6chstens 2 Mitgliedern. Mitglieder der Revision d\u00fcrfen kein Teil des Vorstandes der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus sein.<\/p>\n<p>(2) Mitglieder der Revision werden mit der Mehrheit der Stimmen f\u00fcr die Dauer eines Jahres am Tage der Vorstandswahlen gew\u00e4hlt. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>(3) Die Aufgabe der Revision ist die \u00dcberpr\u00fcfung der Kasse der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus. Diese \u00dcberpr\u00fcfung kann jederzeit bei Anwesenheit des zust\u00e4ndigen Vorstandsmitgliedes stattfinden. Eine \u00dcberpr\u00fcfung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden. <span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">\u00a77 Beauftragte<\/span><\/h2>\n<p>(1) Die Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus kann f\u00fcr bestimmte Aufgabenbereiche eine*n Beauftragte*n benennen. Der*die Beauftragte* wird mit absoluter Mehrheit von der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d ernannt. Die Wiederwahl ist m\u00f6glich. Eine Abwahl ist durch die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder in Verbindung mit der Neubesetzung des Amtes jederzeit m\u00f6glich.<\/p>\n<h2 class=\"p2\"><span class=\"s1\">\u00a78 Delegierte f\u00fcr den Landesbeirat der Gr\u00fcnen Jugend Hessen und andere Gremien<\/span><\/h2>\n<p>(1) Abweichend von den \u00a7\u00a7 5 und 8 der Satzung obliegt die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzungen\u201d und die Vertretung der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus auf den Sitzungen des Landesbeirats der Gr\u00fcnen Jugend Hessen oder anderen Gremien den daf\u00fcr gew\u00e4hlten Delegierten und Ersatzdelegierten.<\/p>\n<p>(2) Die Delegierten und Ersatzdelegierten werden von der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d f\u00fcr die Dauer eines Jahres gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist m\u00f6glich. Eine Abwahl ist durch die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder in Verbindung mit der Neubesetzung der Delegierten- und Ersatzdelegierten\u00e4mter der Abgew\u00e4hlten jederzeit m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(3) Im Fall des R\u00fccktritts der Delegierten sind unverz\u00fcglich Neuwahlen anzusetzen. Die satzungsm\u00e4\u00dfigen Gesch\u00e4fte der Delegierten sind bis zum Zeitpunkt der Neuwahlen von den bisherigen Delegierten weiterzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(4) Die Delegierten bzw. Ersatzdelegierten, welche an der Sitzung des Landesbeirats oder anderer Gremien teilgenommen haben, sollen auf der der jeweiligen Landesbeiratssitzung\/Gremiensitzung folgenden \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d einen m\u00fcndlichen Bericht erstatten.<\/p>\n<p>(5) Die Delegierten und Ersatzdelegierten f\u00fcr den Landesbeirat der Gr\u00fcnen Jugend Hessen und andere Gremien m\u00fcssen Mitglieder der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus sein.<\/p>\n<p>(6) Die Mitglieder des Vorstandes und die Jugendkontaktstelle k\u00f6nnen f\u00fcr die Delegierten- und Ersatzdelegierten\u00e4mter kandidieren.<\/p>\n<h2 class=\"p3\"><span class=\"s1\">\u00a79 Ehrenmitgliedschaft<\/span><\/h2>\n<p>(1) Es besteht die M\u00f6glichkeit, Personen, die sich in besonderer Weise um die Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>(2) Ihr T\u00e4tigkeitsbereich beschr\u00e4nkt sich auf repr\u00e4sentative Aufgaben.<\/p>\n<h2 class=\"p1\"><span class=\"s1\">\u00a710 Allgemeine Bestimmungen <\/span><\/h2>\n<p>(1) Wahlen sind offen oder auf Antrag eines Mitglieds der jeweiligen Versammlung geheim durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird geheim gew\u00e4hlt. Gew\u00e4hlt ist die Person, die im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erreicht. Im zweiten Wahlgang gew\u00e4hlt ist die Person, welche die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wenn dann noch immer Stimmengleichheit besteht, entscheidet das Los.<\/p>\n<p>(3) Die \u201c\u00f6ffentliche Sitzung\u201d ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 7 Tage vorher geladen wurde und 3 Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>(4) Die Beschlussf\u00e4higkeit der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d kann jederzeit auf Antrag eines Mitglieds \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>(5) Die Satzung kann von der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d nur mit einer 2\/3 Mehrheit der g\u00fcltigen Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen, ge\u00e4ndert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Tagesordnung der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d angek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n<p>(6) Programmatische Grundsatzbeschl\u00fcsse und das Grundsatzprogramm k\u00f6nnen von der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d nur mit einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen, ge\u00e4ndert oder aufgehoben werden, wenn dies auf der Tagesordnung der \u201c\u00f6ffentlichen Sitzung\u201d angek\u00fcndigt wurde.<\/p>\n<p>(7) Sonstige Beschl\u00fcsse werden auf Antrag mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit oder mehr als 50% Enthaltungen ist ein Antrag abgelehnt.<\/p>\n<p>(8) F\u00fcr die finanziellen Angelegenheiten der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus ist bei Bedarf mit absoluter Mehrheit eine Finanzordnung zu erlassen. Diese Finanzordnung kann in der Folgezeit ebenfalls mit absoluter Mehrheit ge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n<p>(9) Zu Wahlen und Satzungs\u00e4nderungen, sowie f\u00fcr programmatische Grundsatzbeschl\u00fcsse muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder per E-Mail eingeladen werden. Die Satzungs\u00e4nderungsantr\u00e4ge sowie die Antr\u00e4ge zum Erlass und zur \u00c4nderung der Finanzordnung sind der Einladung beizuf\u00fcgen.<\/p>\n<p>(10) Alle \u00c4mter werden gem\u00e4\u00df des Frauenstatuts von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN besetzt.<\/p>\n<p>(11) Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2 class=\"p2\"><span class=\"s1\">\u00a0<\/span><span class=\"s1\">\u00a711 Ausschluss \/ Schiedsverfahren <\/span><\/h2>\n<p>(1) Bei vereinssch\u00e4digendem Verhalten ist der Verbandsausschluss m\u00f6glich.<\/p>\n<p>(2) N\u00e4heres regeln die Satzung der Gr\u00fcnen Jugend Hessen und die Gesch\u00e4ftsordnung des Landesschiedsgerichts der Gr\u00fcnen Jugend Hessen.<\/p>\n<h2 class=\"p2\"><span class=\"s1\">\u00a0<\/span><span class=\"s1\">\u00a712 Aufl\u00f6sung<\/span><\/h2>\n<p>(1) Die Aufl\u00f6sung der Gr\u00fcnen Jugend Hochtaunus kann durch Antrag von mindestens einer 3\/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder eingeleitet werden. Die Aufl\u00f6sung muss durch eine eigens daf\u00fcr einberufene \u201c\u00f6ffentliche Sitzung\u201d ebenfalls mit 3\/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder best\u00e4tigt werden. Hierf\u00fcr muss mindestens einen Monat vorher schriftlich eingeladen werden.<\/p>\n<p>(2) Das Restverm\u00f6gen f\u00e4llt dann dem Kreisverband von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN zu, mit der Auflage, es f\u00fcr jugendpolitische Zwecke zu verwenden.<\/p>\n<h2 class=\"p2\"><span class=\"s1\">\u00a7 13 Salvatorische Klausel <\/span><\/h2>\n<p>(1) Sollten Teile der Satzung ge\u00e4ndert werden, haben die restlichen Teile weiter Bestand.<\/p>\n<h2 class=\"p2\"><span class=\"s1\">\u00a0<\/span><span class=\"s1\">\u00a714 Schlussbestimmungen<\/span><\/h2>\n<p class=\"p1\">(1) Diese Satzung tritt zum 28.09.2006 in Kraft, mit \u00c4nderung vom 28.11.2019.<span class=\"s1\">\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus\u00a0SATZUNG \u00a71 Grundlagen (1) Die Organisation tr\u00e4gt den Namen Gr\u00fcne Jugend Hochtaunus. 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